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Umweltlizenzen

Seit mehr als 30 Jahren werden innerhalb der Umweltökonomie Umweltlizenzen als Alternative zu existierenden ordnungsrechtlichen Verfahren angesehen. In dem Kyoto Protokoll (siehe hierzu auch: Oberthür, S; Ott, H.E., Das Kyoto Protokoll - International Climate Policy for the 21st Century, International and European Environmental Policy Series, Springer Verlag Berlin-Heidelberg 2000) werden handelbare Umweltrechte sogar explizit als marktwirtschaftliche Instrumente empfohlen. Damit kann über die ökonomischen Steuerungsanreize ein effizienter Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden. Für die Entwicklung und Etablierung eines solchen Umweltlizenzsystems werden nach Hansjürgens (Handelbare Umweltlizenzen. In: ZiF Jahresbericht 1998/99, Universität Bielefeld) die folgenden vier Phasen als notwendig angesehen:
  1. Festlegung einer zulässigen Gesamtemissionsmenge
  2. Verteilung der Lizenzen, z.B. durch ein grandfathering-Verfahren
  3. Vorkehrungen für einen funktionierenden Handel
  4. Entwicklung von Kontrollmechanismen
Daher kann die Reduktion von $ CO_2$-Emissionen als exemplarisch für die Etablierung eines solchen Umweltlizenzsystems angesehen werden. In diesem Zusammenhang kommt der Bewertung von verschiedenen Technologiepfaden eine zentrale Bedeutung zu.


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