Kyoto-Protokoll | Maßnahmen | Inkrafttreten | Glossar |
Für die anderen sechs Treibhausgase, die im Kyoto-Protokoll berücksichtigt wurden,
gelten ähnliche Regeln, nur kann bei einigen statt 1990 als Bezugsjahr 1995 gewählt
werden.
Genauer:
1990 gilt für Kohlendioxid, Methan und Distickstoffdioxid.
1995 hingegen für perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Fluorkohlenwasserstoffe
und Schwefelhexafluorid.
Fluorkohlenwasserstoffe gehören zudem noch einer anderen Vereinbarung an, da sie
die Ozonschicht schädigen.
Die Treibhausgase werden zu einer Marge zusammengefasst, was bedeutet, dass das Potential
zur Erwärmung auf CO2-Äquivalente umgerechnet wird.
Für Staaten des ehemaligen Ostblockes gelten Sonderregelungen.
Sie dürfen ein Bezugsjahr vor dem Zusammenbruch ihrer Wirtschaften zugrundelegen.
Im Kyoto-Protokoll ist ein Zeitrahmen für die erste Verpflichtungsperiode vorgegeben.
Sie soll im Zeitabschnitt von 2008 - 2012 stattfinden. Bereits 2005 sollen nach dem Text des
Protokolls erkennbare Fortschritte zu verzeichnen sein.
Emissionsreduktionen,
die vor dem Sollabschnitt erreicht wurden (damit ein Zuviel an Reduktion), dürfen angerechnet werden.
Der Vorgang wird mit banking bezeichnet.
Der Vorgang des borrowing, die Nutzung von Emmissionen (bzw. Reduktionen)
aus zukünftigen Verpflichtungsperioden, wurde verboten.
Die genaue Ausgestaltung der Instrumentarien und Kontrollinstanzen wurde auf zukünftige
Konferenzen vertagt. So sind keine Maßnahmen gegen Länder vorgesehen, die
ihr Verpflichtungsziel nicht erreichen.
Allerdings verpflichten sich die Länder bis 2008 nationale Institutionen einzurichten,
die ihre Emissionen abschätzen sollen. Die Abschätzungen dürfen nur nach
vom IPCC (Intergovermental Panel on Climate Change
genehmigten Methoden geschehen. Ebenso müssen die Emmissionen der zuständigen
Kontrollinstanz übermittelt werden.
Als Instrumente zum erreichen der Vorgaben sind:
vorgesehen. Zudem sollen CO2-Senken, wie Wälder in die
Berechnungen miteinbezogen werden.
Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft, wenn es von mindestens 55 Staaten mit ebenso mindestens einem Anteil von 55% der CO2-Menge von 1990 ratifiziert wurde. In Kyoto selbst haben allerdings nur 38 Industriestaaten den Vertrag unterschrieben. Inzwischen (15.5.2003) gehören 84 Parteien zu den Unterzeichnern und bisher 109 haben den Vertrag ratifiziert. Diese 109 Staaten (Liste, PDF) erreichen allerdings erst 43, 9 % der Emissionsmenge von 1990. (Welche Staaten sich noch beteiligen müßten, damit die Emissionsquote von 55 % erzielt werden kann, läßt sich mit dem Kyoto-Protokoll-Thermometer der UN untersuchen.) Die USA haben sich aus dem Abkommen zurückgezogen und werden es voraussichtlich nicht umsetzen. Ihr Ausstieg hat zur Folge, dass die EU, Japan und Russland das Protokoll unter allen Umständen ratifizieren müssen, damit es in Kraft treten kann, da ansonsten die 55 % der Emissionsmengen von 1990 nicht erreicht werden können. Die EU (31.5.2002) und Japan (4.6.2002) haben dem Protokoll bereits zugestimmt. Durch die Beschlüsse der Konferenz in Marrakesch im Oktober 2001 sollen die im Kyoto-Protokoll definierten Institutionen (Kontrollinstanzen) eingesetzt werden, damit nach der Inkrafttretung auch wirksame Mechanismen vorhanden sind.
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