Kyoto-Protokoll Maßnahmen Inkrafttreten Glossar

Kyoto-Protokoll (CoP 3)


Das Kyoto-Protokoll wurde auf der Konferenz der Vertragsparteien 1997 in Kyoto beschlossen. An dieser Konferenz nahmen 1800 Delegierte aus 155 Ländern, 42 internationalen Organisationen und 3700 Vertreter von Nichtregierungsorganisationen [...] teil (siehe Seminar Umweltökonomie des IWW (Uni Karlsruhe)). Nach einer 23 stündigen Sitzung wurde das Protokoll schließlich verabschiedet. Es verpflichtet die Annex-I-Länder zur Reduktion von insgesamt sechs Treibhausgasen. Darunter fallen (vergleiche Annex A des Kyoto-Protokolls): Der wesentliche Unterschied zur Klimarahmenkonvention von 1992 ist, dass hier verbindliche Reduktionsziele vorgegeben werden. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, ihre Emissionen an Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 um 5% zu erniedrigen. Dieses Ziel ist ein Gruppenziel. Die EU hat sich zum Beispiel zu einer Reduktion des CO2-Austoßes von 8% verpflichtet. Dabei dürfen Länder wie Norwegen ihren Treibgasausstoß weiter erhöhen, während z.B. Deutschland seine Emissionen erniedrigen muss. Die USA und Japan müssen ihre Emisionen nur um 6% bzw. 5% vermindern. Diese einzelnen Emissionsziele finden sich am Ende des Kyoto-Protokolls.

Für die anderen sechs Treibhausgase, die im Kyoto-Protokoll berücksichtigt wurden, gelten ähnliche Regeln, nur kann bei einigen statt 1990 als Bezugsjahr 1995 gewählt werden.
Genauer: 1990 gilt für Kohlendioxid, Methan und Distickstoffdioxid. 1995 hingegen für perfluorierte Kohlenwasserstoffe, Fluorkohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid. Fluorkohlenwasserstoffe gehören zudem noch einer anderen Vereinbarung an, da sie die Ozonschicht schädigen. Die Treibhausgase werden zu einer Marge zusammengefasst, was bedeutet, dass das Potential zur Erwärmung auf CO2-Äquivalente umgerechnet wird.
Für Staaten des ehemaligen Ostblockes gelten Sonderregelungen. Sie dürfen ein Bezugsjahr vor dem Zusammenbruch ihrer Wirtschaften zugrundelegen.

Im Kyoto-Protokoll ist ein Zeitrahmen für die erste Verpflichtungsperiode vorgegeben. Sie soll im Zeitabschnitt von 2008 - 2012 stattfinden. Bereits 2005 sollen nach dem Text des Protokolls erkennbare Fortschritte zu verzeichnen sein.
Emissionsreduktionen, die vor dem Sollabschnitt erreicht wurden (damit ein Zuviel an Reduktion), dürfen angerechnet werden. Der Vorgang wird mit banking bezeichnet. Der Vorgang des borrowing, die Nutzung von Emmissionen (bzw. Reduktionen) aus zukünftigen Verpflichtungsperioden, wurde verboten. Die genaue Ausgestaltung der Instrumentarien und Kontrollinstanzen wurde auf zukünftige Konferenzen vertagt. So sind keine Maßnahmen gegen Länder vorgesehen, die ihr Verpflichtungsziel nicht erreichen. Allerdings verpflichten sich die Länder bis 2008 nationale Institutionen einzurichten, die ihre Emissionen abschätzen sollen. Die Abschätzungen dürfen nur nach vom IPCC (Intergovermental Panel on Climate Change genehmigten Methoden geschehen. Ebenso müssen die Emmissionen der zuständigen Kontrollinstanz übermittelt werden. Als Instrumente zum erreichen der Vorgaben sind:

vorgesehen. Zudem sollen CO2-Senken, wie Wälder in die Berechnungen miteinbezogen werden.

Das Kyoto-Protokoll tritt in Kraft, wenn es von mindestens 55 Staaten mit ebenso mindestens einem Anteil von 55% der CO2-Menge von 1990 ratifiziert wurde. In Kyoto selbst haben allerdings nur 38 Industriestaaten den Vertrag unterschrieben. Inzwischen (15.5.2003) gehören 84 Parteien zu den Unterzeichnern und bisher 109 haben den Vertrag ratifiziert. Diese 109 Staaten (Liste, PDF) erreichen allerdings erst 43, 9 % der Emissionsmenge von 1990. (Welche Staaten sich noch beteiligen müßten, damit die Emissionsquote von 55 % erzielt werden kann, läßt sich mit dem Kyoto-Protokoll-Thermometer der UN untersuchen.) Die USA haben sich aus dem Abkommen zurückgezogen und werden es voraussichtlich nicht umsetzen. Ihr Ausstieg hat zur Folge, dass die EU, Japan und Russland das Protokoll unter allen Umständen ratifizieren müssen, damit es in Kraft treten kann, da ansonsten die 55 % der Emissionsmengen von 1990 nicht erreicht werden können. Die EU (31.5.2002) und Japan (4.6.2002) haben dem Protokoll bereits zugestimmt. Durch die Beschlüsse der Konferenz in Marrakesch im Oktober 2001 sollen die im Kyoto-Protokoll definierten Institutionen (Kontrollinstanzen) eingesetzt werden, damit nach der Inkrafttretung auch wirksame Mechanismen vorhanden sind.

Glossar:

Annex-I Staaten: Industriestaaten (siehe Klimarahmenkonvention)
Annex-II: OECD-Mitglieder aus Annex-I
Annex-A: Auflistung der berücksichtigten Treibhausgase und Quellen
Annex-B: Listet die die individuellen Emissionsreduktionsziele (verbindlich ) der Annex-I-Staaten auf (zusätzlich auch einige osteuropäische Staaten).
Einige Staaten sind in Annex-I verzeichnet, aber nicht im Annex-B, der 31 Staaten enthält.
CoP: Conference of the Parties, Vertragsparteienkonferenz der Klimarahmenkonvention. Oberstes Gremium für alle Verhandlungen.
INC: International Negotiation Comittee, das die Klimarahmenkonvention vorbereitete.
IPCC: Intergovermental Panel on Climate Change. Gegründet 1988 von der UNEP (United Nations Environmental Programme) und der WMO (World Meteorological Organization). Die Aufgabe ist Abschätzung der Folgen der Klimaerwärmung und der Handlungsoptionen, die sich aus dem Stand der gegenwärtigen Forschung ergeben.
UNFCC: United Nations Framework on Climate Change. Klimarahmenkonvention.
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