Instrumente
des Kyoto-Protokolls
Joint Implementation Emmission Trading Kohlendioxidsenken

Instrumente des Kyoto-Protokolls


Die Unterzeichner des Kyoto-Protokolls (oder vielmehr die Annex-1-Staaten) sind dazu verpflichtet, ihre Emissionen zu reduzieren. In die Reduktionsmenge sollen auch die Reduktionen durch natürliche Senken eingerechnet werden. Das Kyoto-Protokoll führte daneben Mechanismen ein, um die Emissionsreduktionen für die einzelnen Staaten zu erleichtern, bzw. um die Kosten für diese zu reduzieren. Diese werden als Flexible Mechanismen bezeichnet.

Joint Implementation oder Transfer von Emissionsminderungseinheiten:

Prinzipiell nur möglich zwischen Annex I -Ländern, da nur diese zur Reduktion verpflichtet sind. Bei Projekten zwischen Annex -I und nicht Annex -I Staaten wird der Ausdruck Clean Development Mechanism verwendet.
Grundgedanke: Ein Staat führt auf dem Gebiet eines anderen ein Projekt durch, das eine Senkung des Kohlendioxidaustoßes zur Folge hat und kann sich Teile der Emissionsverringerung auf sein eigenes Kontingent anrechnen.
Der Vorteil für das erste Land liegt darin, dass das Projekt dort billiger durchzuführen ist, als im eigenen Territorium. Beim Clean Development Mechanism soll eine möglichst umweltgerechte Industrieentwicklung der Schwellen- und Entwicklungsländer erreicht werden.

Die Idee des Verfahrens Joint Implementation wurde von Norwegen 1991 im Rahmen des Zwischenstaatlichen Verhandlungsauschuss in die Klimapolitik eingebracht (vergleiche (Seminar Umweltökonomie des IWW (Uni Karlsruhe)). 1992 wurde es dann in Artikel 4 der Klimarahmenkonvention in Rio de Janeiro aufgenommen.

Für Joint Implementation lassen sich Vor- sowie potentielle Nachteile anführen. Zum einem -wie bereits erwähnt- kann es für die Staaten eine erhebliche finanzielle Erleichterung darstellen. Zudem ist es unerheblich, wo die Reduktion an z.B. CO2 erreicht wurde, da sich das Gas nach der Emittierung schnell ausbreitet. Gleiches gilt für die anderen Treibhausgase, die im Kyoto-Protokoll behandelt werden. Daneben können die Vorraussetzungen für umweltschonende Technologien in einem anderen Land wesentlich günstiger sein als im Geberland.
Kritiker bemängeln, dass JI dazu führen könnte, dass vermehrt Kernkraftwerke gebaut werden, und dass sich, damit man möglichst schnell eine Emissionsreduktion erreicht wird, sich auf eine Effizienzsteigerung der bestehenden Technologien beschränkt wird (vergleiche (GERMANWATCH).

Der erste Kritikpunkt wurde jedoch durch den Bonner Beschluss auf der CoP-6b revidiert. Atomkraftprojekte können jetzt weder beim JI noch beim CDM geltend gemacht werden.

Emission trading (Handel mit Emissionsrechten)

Das Kyoto-Protokoll sieht auch einen möglichen Handel mit Emissionsrechten vor.
Grundgedanke: Ein Staat spart mehr Emissionen ein, als es seine Vorgaben erfordern und kann diesen Überschuss an einen anderen Staat verkaufen.
Nach dem Kyoto-Potokoll ist ein Handel nur zwischen Annex-B-Ländern möglich, da nur diese festgelegte Emissionsminderungsvorgaben haben. Gehandelt werden darf mit allen Emissionsrechten (CDM und JI) sowie aus den Senken entstandenen Emissionsgutschriften.

Für eine Kontrolle der Handelsvorgänge wurden erst in Marrakesch Instrumente entwickelt. Ein Land darf keine Emissionsrechte mehr verkaufen, wenn es seine Vorgaben nicht erfüllt. Jedes Land muss eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zuräckhalten, die es nicht in den Handel einbringen darf. Damit soll der Verkauf von nicht gedeckten Emissionsrechten verhindert werden.

Ein häufig erwähntes Problem beim Emission Trading, sind die ehemaligen Ostblockstaaten, deren Wirtschaft und damit auch die Emissionen weitgehend zum Erliegen gekommen sind. Da sie aber ein Jahr für die Berechnung wählen dürfen, in denen sie einen erheblich höheren Austoß verzeichneten, stehen prinzipiell freie Mengen an CO2-Emissionsrechten zur Verfügung, so dass Länder ihre Verpflichtung erfüllen können, ohne dass sich die Situation gegenüber 1990 wirklich verbessert. Dieser Vorgang wird auch als Handel mit Hot Air bezeichnet.
 

Anrechnung von Kohlendioxidsenken und -speichern (Wälder und Ozeane)

Wiederaufforstung und Erweiterung von Wäldern können auf die Reduktionsverpflichtung angerechnet werden. Dabei wird die Situation seit 1990 zugrunde gelegt. Dafür existieren allerdings Grenzwerte, Kanada darf z.B. maximal 12 Megatonnen anführen, Deutschland maximal 1,24. Ebenso können bestehende Waldflächen bis zu einem gewissen Maß angerechnet werden. Für letzteres stehen maximal 168,5 Megatonnen zur Verfügung. Nach dem Kyoto-Protokoll müssen alle industrialisierte Ländern  ihre Abholzungen und Aufforstungen anführen (vergl. WWF Hintergrundinformationen Klima).

An der Anrechnung der Senken ist allerdings häufig Kritik geübt worden, da die wissenschaftliche Grundlage für eine Berechnung des Reduktionspotentials noch nicht gegeben sei. Zudem wollen einigen Länder sich einer einseitigen Praxis bedienen: Japan z.B. möchte sich Aufforstungen anrechnen lassen, aber Abholzungen nicht zu den Emissionen zählen. Ebenso bestehen Probleme wegen der Anrechnung des Bestandes (vergl. GEO). Es ist zur Zeit nicht bekannt, welche Baumarten, welche Wachstumphasen und welche klimatischen Verhältnisse für die Speicherung an CO2 am günstigsten sind.
Eine Anrechnung von Holzplantagen als normale Senke könnte zur Folge haben, dass Urwälder vermehrt abgeholzt werden würden, da damit der Nutzen für die Länder weiter steigt. Zudem ist der Waldbestand normalerweise nur ein Zwischenspeicher, der das Kohlendioxid auch wieder abgeben wird. Für eine dauerhaftere Speicherung muß die Bewirtschaftung des Waldes eingeschränkt werden.


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