Klimarahmenkonvention Vorgeschichte Klimakonvention CoP

Klimarahmenkonvention


Vorgeschichte

Die erste Weltklimakonferenz fand bereits 1979 statt. Sie stellte fest, dass eine Klimaänderung stattfand und erkannte diesen Vorgang als ein schwerwiegendes Problem für die Menschheit. Aber erst 1988 wurde in der UN-Vollversammlung zum ersten Mal über den Klimawandel debattiert. Noch im selben Jahr wurde von der UNEP (United Nations Environmental Programm) und der WMO (World Metereological Organisation) das IPCC, das Intergovermental Panel on Climate Change gegründet. Dieses Institut untersucht die Folgen und Ausmaße der Klimaerwärmung und versucht Handlungsoptionen zu beurteilen. 1990 legte es seinen ersten Zwischenbericht vor, der u.a. folgende Punkte feststellte: Der Bericht war für die Gründung des Zwischenstaatlichen Verhandlungskommittees (INC) durch die UN-Vollversammlung 1990 verantwortlich. Dieses Verhandlungskomitee sollte der Vorbereitung eines Klimaabkommens dienen.
Ebenfalls 1990 fand die zweite Weltklimakonferenz statt. Auch hier wurde ein Rahmenabkommen gefordert, zu dem es schließlich 1992 kam.

Klimarahmenkonvention (1994 in Kraft getreten)

Die Klimarahmenkonvention wurde 1992 auf der UN-Konferenz Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro verabschiedet. Das Ziel der Klimarahmenkonvention ist die Stabilisierung der Konzentrationen der Treibhausgase in der Atmosphäre auf einen ungefährlichen Niveau für das Klimasystem.

"Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann" .
(vergl. Informationsblatt zum Klimawandel, S. 37: UNFCCC)
Die Klimarahmenkonvention führt das Prinzip der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten" der Staaten ein, das den Industriestaaten, den Hauptemittenten von Treibhausgasen, die führende Rolle bei der Reduktion überträgt. Nach der Konvention waren die Annex-I-Staaten (vergl. unten) verpflichtet, ihre Emmissionen bis 2000 auf das Niveau von 1990 abzusenken. Auch sollen sie nationale Mitteilungen über ihre Emmissionen, Senken und Programme veröffentlichen.

Die Konvention teilt die Länder in drei Gruppen ein:
Annex I: Industriestaaten (zur Zeit 41 Staaten)
Annex -II: OECD-Mitglieder aus Annex I
(24 Industriestaaten und die EU (die osteuropäische Staaten fehlen zum Beispiel))
Nicht Annex-I: Alle übrigen

181 Länder und die EU sind Vertragsparteien, d.h. sie haben den Vertrag ratifiziert.

Konferenz der Vertragsparteien

Die Vertragsparteien treffen sich bei den jährlichen Konferenzen der Vertragsparteien (CoP), um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die CoP ist das oberste Gremium der Klimarahmenkonvention und weist noch zwei Nebenorgane auf:
Die erste Konferenz der Vertragsparteien fand 1995 in Berlin statt. Im sog. Berliner Mandat wurde festgestellt, dass die Verpflichtungen aus der Klimarahmenkonvention nicht ausreichen würden. Auf der CoP-3 wurde schließlich nach langen Verhandlungen das Kyoto-Protokoll beschlossen, die genaue Ausgestaltung allerdings vertagt. Die CoP-4 verabschiedete dazu einen Zweijahresaktionsplan, der vorsah, dass bis zur CoP-6 über die Ausgestaltung der Mechanismen Einigkeit erzielt werden sollte.

Die CoP-6 schließlich begann im September 2000 in Den Haag. Auf ihr sollten die letzten Punkte zur Umsetzung des Abkommens verhandelt werden, insbesondere die Gestaltung der flexiblen Mechanismen. Die Verhandlung scheiterte, weil von einigen Ländern zum einem die Veringerung ihrer Reduktionsvorgaben gewünscht wurde, zum anderen die Anrechnung von natürlichen CO2-Senken (Wälder und Wiesen) auf eine Weise geschehen sollte, die anderen Verhandlungspartnern suspekt erschien (vergl. Die Zeit ).

2001 wurde die CoP-6 in Bonn fortgesetzt und eine Einigung mit einem Kompromisspapier (Pronk-Papier) nach langen Verhandlungen erreicht. In ihm wird die Anrechnung von bestehenden Senken auf maximal 168,5 Megatonnen für alle Länder gemeinsam begrenzt. Einzelnen Ländern werden davon bestimmte Quoten zugeteilt. Kanada zum Beispiel kann sich 11 % dieser Menge anrechnen lassen. Die Anrechnung von zusätzlich aufgeforsteten Flächen wird ebenfalls begrenzt. Damit sinkt das Reduktionsmaß um 3,4 Prozentpunkte. Es sind Strafmaßnahmen für Länder vorgesehen, die in der ersten Reduktionsperiode ihre Vorgaben nicht erfüllen. So war vorgesehen, dass solche Länder ganz von den flexiblen Maßnahmen ausgeschlossen werden sollten. Dieser Punkt wurde allerdings in Marrakesch auf der CoP-7 wieder revidiert. Nachwievor müssen sie aber in der nächsten Reduktionsperiode die Emmissionen drastischer reduzieren und zudem einen Plan vorlegen, in dem sie ihre Vorhaben erläutern. (siehe FAZ ).

In Marrakesch fand Ende Oktober die siebte Konferenz der Vertragsparteien statt. Auch hier lag die Hauptaufmerksamkeit auf den flexiblen Mechanismen und der Ausgestaltung von Kontrollmechanismen, besonders der Strafmaßnahmen. Der Verkauf von Emissionsrechten wurde auf die Staaten beschränkt, die die Vorgaben erfüllen. Russland wurde die Anrechnung der doppelten Waldmenge als Senke zugestanden, um es zur Zustimmung zu bewegen. Ebenso wurde Japan Zugeständnisse gemacht. Nach Ansicht vieler teilnehmender Staaten sind jetzt die Hindernisse für ihre Zustimmung augerämt. Von den meisten wird beabsichtigt, das Protokoll 2002 zu ratifizieren, so dass es danach, bevorzugt auf dem Weltnachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg im September 2002, in Kraft treten kann. (vergl. Bundesumweltministerium:Klimaschutz).


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